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Pferde in einem Schweizer Auslauf mit einer Stallperson beim Kontrollgang
7. Oktober 2026
5 min Lesezeit

Pferdehaltung in der Schweiz: Auslaufjournal und Sozialkontakt richtig organisieren

Von der SportHorses.ch-Redaktion

Schweiz Stallmanagement Tierschutz Pferdehaltung
Auslaufjournal, freie Bewegung und Sozialkontakt: So prüfen Pferdehalter und Einsteller einen Schweizer Stallplatz strukturiert.

Wer in der Schweiz ein Pferd hält oder einen Stallplatz beurteilt, sollte Auslaufjournal und Sozialkontakt nicht als Nebensache behandeln. Sie gehören zur täglichen Organisation: Entscheidend ist, ob freie Bewegung, passende Kontakte und eine nachvollziehbare Dokumentation im konkreten Stall zuverlässig zusammenpassen. Das hilft Pferdehaltern ebenso wie Käufern, vor einem Stallwechsel die richtigen Fragen zu stellen.

Was muss bei Auslauf und Bewegung organisiert werden?

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) beschreibt Equiden als soziale Bewegungstiere. Seine Übersicht nennt tägliche freie Bewegung für alle Equiden. Nicht genutzte Tiere, etwa Jungtiere oder Zuchtstuten mit Fohlen, müssen mindestens zwei Stunden Auslauf pro Tag erhalten. Für genutzte Equiden kommen an zwei Tagen pro Woche je zwei Stunden freier Auslauf hinzu. Das BLV hält zudem fest, dass der Auslauf in einem Journal einzutragen ist. Die BLV-Übersicht zu Pferden und Eseln ist deshalb eine sinnvolle Grundlage, bevor man Abläufe im eigenen Stall festlegt.

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Nutzung und freiem Auslauf. Eine Trainingseinheit, ein Ritt oder Arbeit an der Hand sind nicht automatisch dasselbe wie freie Bewegung auf einer geeigneten Fläche. Wer einen Platz besichtigt, sollte sich den Wochenablauf zeigen lassen: Wann kommt welches Pferd heraus? Wer trägt den Eintrag ein, wenn die zuständige Person fehlt? Und wie wird der Ablauf bei schlechtem Boden, Frost oder viel Betrieb angepasst? Die Pflicht zur Eintragung macht aus einer blossen Absicht einen kontrollierbaren Ablauf. Das BLV verweist dafür ausdrücklich auf ein Auslaufjournal. Details zu Bewegung und Dokumentation stehen auf der BLV-Seite.

Für die Praxis lohnt sich eine kurze, klare Checkliste:

  • Für jedes Pferd festhalten, ob und wann es genutzt wird.
  • Freien Auslauf täglich so planen, dass er nicht vom Zufall abhängt.
  • Ein Journal führen, das auch bei Ferien- oder Wochenendvertretungen verständlich bleibt.
  • Auslauf und Weide sichtbar sowie ausbruchsicher einzäunen und den Boden sauber und trittsicher halten.
  • Bei Gruppenhaltung Ausweich- und Rückzugsmöglichkeiten mitdenken.

Diese Punkte sind keine Ersatzregelung, sondern ein Kontrollraster für den Stallalltag. Das BLV verlangt gut sichtbare, ausbruchsichere Umzäunungen, verbietet Stacheldraht und nennt sehr morastige oder stark mit Kot und Urin verschmutzte Flächen als unzulässig. Es empfiehlt zudem grössere Auslaufflächen als die festgelegten Mindestflächen. Die Anforderungen und Hinweise sind beim BLV zusammengefasst.

Welcher Sozialkontakt ist für Pferde nötig?

Beim Sozialkontakt geht es nicht nur darum, dass ein anderes Tier irgendwo auf der Anlage steht. Nach dem BLV brauchen Equiden Sicht-, Hör- oder Geruchkontakt zu mindestens einem Artgenossen. Für Pferde gelten dabei Pferde, Maultiere und Maulesel als Artgenossen; für Esel gelten Esel, Maultiere und Maulesel. Jungtiere müssen bis zum dreissigsten Lebensmonat in Gruppen mit mindestens einem Artgenossen gehalten werden. Die Begriffe und Vorgaben erläutert das BLV.

Der Veterinärdienst des Kantons Luzern erläutert die seit dem 1. Februar 2025 geltende Zuordnung ebenfalls: Für Pferde sind Pferde, Maultiere oder Maulesel passende Artgenossen, für Esel Esel, Maultiere oder Maulesel. Die Behörde bezeichnet die Haltung ohne Kontakt zu entsprechenden Artgenossen als nicht artgerecht und verboten. Für langjährig bestehende Paarhaltungen von Pferd und Esel nennt sie eine Übergangsregelung bis zum Verkauf oder Tod eines der Tiere, sofern eine kantonale Ausnahmebewilligung vorliegt. Die kantonale Erläuterung zum fehlenden Sozialkontakt macht deutlich, warum man bei gemischter Haltung genau hinsehen sollte.

Für Käufer und Einsteller folgt daraus eine einfache Frage: Hat das eigene Pferd tatsächlich dauerhaft den vorgesehenen Kontakt, auch bei Boxenruhe, Eingliederung oder Absonderung? Eine Stallbesichtigung sollte deshalb nicht beim ersten Eindruck enden. Sinnvoll ist, die Boxennachbarschaft, die Auslaufgruppen und die Möglichkeiten zur vorübergehenden Trennung anzuschauen. Das BLV hält fest, dass neue oder kranke Tiere vorübergehend von der Gruppe getrennt werden können müssen und dass Gruppen Rückzugs- und Ausweichmöglichkeiten brauchen. Diese Hinweise zur Gruppenhaltung finden sich beim BLV.

Wie prüfe ich einen Stallplatz vor dem Einzug?

Ein Gespräch mit der Stallleitung wird konkreter, wenn es nicht nur um „Weidegang inklusive“ geht. Fragen Sie nach dem Plan für jedes einzelne Pferd, nach Zuständigkeiten und nach dem Eintrag im Journal. Lassen Sie sich erklären, was passiert, wenn ein Pferd nicht in seine übliche Gruppe kann. Ein guter Ablauf zeigt sich nicht an einem perfekten Besichtigungstag, sondern daran, dass auch Abweichungen vorgesehen sind.

Achten Sie beim Rundgang auf die Fläche, den Untergrund und die Wege zwischen Stall, Auslauf und Weide. Das BLV nennt trockene, saubere und ausreichend grosse Liegeflächen als wichtige Stallmerkmale. In Gruppen sollen Tiere ungestört ruhen und fressen können sowie freien Zugang zu Futter und Wasser haben; als optimal beschreibt das BLV eine räumliche Trennung von Fress- und Bewegungsbereichen und Liegeflächen. Die Haltungsgrundsätze des BLV helfen, Beobachtungen nicht nur nach Optik, sondern nach Funktion einzuordnen.

Wer ein Pferd neu kauft oder den Standort wechselt, sollte die Haltungsabklärung getrennt von Pass, Transport und sportlicher Planung führen. Der Pass dokumentiert Identität, ersetzt aber keine Beurteilung des künftigen Alltags; zum Hintergrund passt unser Beitrag zum Pferdepass beim Kauf. Für den Weg in den neuen Stall kann auch die Checkliste zum Pferdetransport nützlich sein. Erst wenn Haltung, Bewegung und Gruppenmanagement geklärt sind, lässt sich ein Stallplatz seriös vergleichen.

Was gehört in eine alltagstaugliche Routine?

Notieren Sie zuerst, welche Pferde regelmässig gearbeitet werden und welche nicht. Danach legen Sie feste Auslaufzeiten, Zuständigkeiten und eine Vertretung fest. Das Journal sollte unmittelbar nach dem Auslauf geführt werden, damit keine Erinnerungslücken entstehen. Bei Veränderungen der Gruppe oder bei einer temporären Separierung gehört auch die Frage nach Sicht-, Hör- oder Geruchkontakt auf die tägliche Kontrolle. Die rechtliche Orientierung liefert das BLV; für Sonderfälle oder örtliche Fragen ist der zuständige kantonale Veterinärdienst die passende Anlaufstelle. Das BLV bündelt die Themen Haltung, Bewegung und Sozialkontakte.

Häufige Fragen

Ersetzt tägliches Reiten den freien Auslauf?

Nein, die BLV-Übersicht unterscheidet zwischen genutzten und nicht genutzten Equiden und nennt für genutzte Equiden zusätzlich an zwei Tagen pro Woche je zwei Stunden freien Auslauf. Nachlesen beim BLV.

Genügt ein Esel als einziger Nachbar für ein Pferd?

Nach der Erläuterung des Kantons Luzern gehören für Pferde Pferde, Maultiere und Maulesel zu den Artgenossen; Esel werden dort für Pferde nicht genannt. Bestehende Ausnahmefälle beurteilt die zuständige Behörde. Zur kantonalen Information.