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Käuferin prüft vor einem Schweizer Stall die Unterlagen eines Pferdes
8. Oktober 2026
6 min Lesezeit

TVD beim Pferdekauf in der Schweiz: Übergabe sauber vorbereiten

Von der SportHorses.ch-Redaktion

Schweiz Pferdekauf Pferdehaltung TVD
Beim Pferdekauf in der Schweiz gehört die TVD zur sauberen Übergabe. Diese Checkliste hilft Käufern und Verkäufern, Haltung, Kennzeichnung und Zuständigkeiten geordnet abzugleichen.

Wer in der Schweiz ein Pferd übernimmt oder abgibt, sollte die Tierverkehrsdatenbank nicht als Nebensache behandeln. Entscheidend ist, dass Haltung, Tieridentität und der tatsächliche Standort zusammenpassen. Eine kurze Prüfung vor der Übergabe schafft Klarheit, ohne den Pferdepass, die tierärztliche Untersuchung oder den Kaufvertrag miteinander zu verwechseln. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen ordnet Equiden ausdrücklich der Tierverkehrskontrolle zu und verlangt die Registrierung von Betrieben, die Equiden halten. BLV: Tierverkehrskontrolle

Was hat die TVD mit dem Pferdekauf zu tun?

Die Tierverkehrsdatenbank, kurz TVD, dient der Rückverfolgbarkeit. Das BLV erklärt, dass Registrierung, Kennzeichnung und Bestandeskontrolle die Rückverfolgbarkeit bis zum Herkunftsbetrieb ermöglichen und damit im Seuchenfall ein rasches Handeln unterstützen. Für einen Kauf bedeutet das vor allem: Die administrative Spur des Pferdes verdient dieselbe Aufmerksamkeit wie die Unterlagen, die am Übergabetag auf dem Tisch liegen. BLV: Tierverkehrskontrolle

Die Identitas AG beschreibt die TVD als Grundlage für die Rückverfolgbarkeit der registrierten Tiere und erklärt, dass sie die Datenbank im Auftrag des Bundesamts für Landwirtschaft betreibt. Auf ihrer Produktseite steht zudem, dass ein Erfassungssystem Bewegungen von Klauentieren sowie von Equiden und Geflügel erfasst. Käufer und Verkäufer müssen daraus keine komplizierte Rechtsauslegung ableiten: Sie sollten vielmehr rechtzeitig klären, welche Angaben zum Pferd und zur Haltung vorhanden sind und wer die nächsten administrativen Schritte veranlasst. Identitas AG: Tierverkehrsdatenbank TVD

Die TVD ist nicht dasselbe wie der Pferdepass. Beim Kauf gehören beide Themen auf die Checkliste, doch sie beantworten unterschiedliche Fragen: Der Pass begleitet das einzelne Pferd als Dokument, während die TVD Teil der behördlich vorgesehenen Rückverfolgbarkeit ist. Wer den Pass bereits sorgfältig prüft, wie im Beitrag zum Pferdepass beim Kauf, schafft eine gute Grundlage; die TVD-Prüfung ergänzt diesen Blick auf die Haltung und die registrierten Daten. Die Registrierungspflicht für Equidenhaltungen und Equiden beschreibt das BLV auf seiner Übersichtsseite. BLV: Tierverkehrskontrolle

Welche Punkte sollten Käufer und Verkäufer vor der Übergabe abgleichen?

Am sinnvollsten ist ein gemeinsamer, ruhiger Abgleich, bevor das Pferd den Stall wechselt. Nicht jede Frage muss schon den Vertrag entscheiden; sie verhindert aber, dass nach dem Transport unklare Daten, fehlende Zugänge oder widersprüchliche Angaben erst unter Zeitdruck auffallen. Die folgende Liste trennt bewusst Dokumente, Tieridentität und Haltung voneinander.

  • Haltung: Ist der Betrieb, in dem das Pferd künftig stehen wird, als Equidenhaltung registriert? Das BLV hält fest, dass Betriebe mit Equiden ihre Tiere bei der TVD registrieren müssen. BLV: Tierverkehrskontrolle
  • Tieridentität: Stimmen die Angaben in den vorliegenden Unterlagen mit dem Pferd überein? Das BLV nennt für Equiden Pferde, Esel, Maultiere und Maulesel und schreibt für sie eine Kennzeichnung mit Mikrochip vor. BLV: Tierverkehrskontrolle
  • Zuständigkeit: Wer hat Zugriff auf die Angaben und wer klärt offene Einträge? Die TVD wird laut Identitas AG im Auftrag des Bundes betrieben; für praktische Fragen verweist die Produktseite auf Support und weiterführende TVD-Informationen. Identitas AG: Tierverkehrsdatenbank TVD
  • Zeitpunkt: Wann wechseln Pferd und Stall tatsächlich? Die Daten sollten den realen Verlauf abbilden, weil die TVD nach Angaben von Identitas auch Bewegungen von Equiden erfasst. Identitas AG: Tierverkehrsdatenbank TVD

Für Käufer ist besonders wichtig, diese Abklärung nicht erst nach dem Probereiten oder unmittelbar beim Verladen anzusprechen. Ein Stallwechsel bringt ohnehin viele Aufgaben zusammen: Transport, Ankunft, Futterumstellung und die Eingewöhnung in die Gruppe. Die administrative Vorbereitung ist deshalb kein Ersatz für sorgfältige Pferdehaltung, sondern ein eigener Punkt auf der Übergabeliste. Die Funktion der Registrierung und Kennzeichnung für Identifikation und Rückverfolgbarkeit erläutert das BLV. BLV: Tierverkehrskontrolle

Warum ist der Status als Heimtier oder Nutztier zu prüfen?

Das BLV weist bei Equiden auf eine Besonderheit hin: Sie gelten nach Tierschutzverordnung als Heimtiere, können nach Tierarzneimittelverordnung aber Heim- oder Nutztiere sein. Ohne andere Angabe werden sie in der TVD als Nutztiere eingetragen. Dieser Eintrag ist somit kein Detail, das man beim Kauf beiläufig übersehen sollte. BLV: Tierverkehrskontrolle

Nach der BLV-Information kann der Status einmalig zu «Heimtier» geändert werden; die Änderung gilt lebenslänglich und lässt sich nicht rückgängig machen. Das Amt hält ebenfalls fest, dass nur als Nutztiere registrierte Equiden geschlachtet werden dürfen. Gerade weil dieser Entscheid weitreichend ist, sollten Käufer nicht raten oder eine Vereinbarung im Kaufvertrag mit dem Datenbankstatus verwechseln. Bei Unklarheiten ist die offizielle Anleitung beziehungsweise die zuständige Stelle die bessere Adresse als eine Vermutung am Stalltor. BLV: Tierverkehrskontrolle

Auch die Kennzeichnung verlangt Genauigkeit. Laut BLV müssen Equiden mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden; einsetzen dürfen ihn Tierärztinnen und Tierärzte oder Personen mit einem eidgenössisch anerkannten beruflichen Abschluss, der zum Injizieren befähigt. Wer eine Unstimmigkeit rund um die Kennzeichnung entdeckt, sollte sie daher nicht selbst «korrigieren», sondern fachlich abklären lassen. BLV: Tierverkehrskontrolle

Wie wird aus der Kontrolle eine gute Übergabe?

Praktisch bewährt sich eine kurze Reihenfolge: Zuerst die Identität anhand der vorhandenen Dokumente prüfen, dann die künftige Haltung und die Zuständigkeiten besprechen und zuletzt den tatsächlichen Wechseltermin festhalten. Das ist keine amtliche Ersatzanleitung, sondern eine Arbeitsweise, die hilft, die vom BLV genannten Bausteine Registrierung und Kennzeichnung nicht zu vermischen. Die konkreten Anleitungen zur Registrierung von Equiden stellt das BLV auf seiner Informationsseite bereit. BLV: Tierverkehrskontrolle

Verkäufer leisten einen sauberen Beitrag, wenn sie Fragen offen beantworten und verfügbare Angaben geordnet bereithalten. Käufer tun gut daran, den neuen Stall früh einzubeziehen und nicht anzunehmen, der Transport erledige die administrative Seite automatisch. Die Identitas AG verweist für Anleitungen und weitere Informationen zur TVD auf die TVD-Webseite; das BLV verlinkt zusätzlich seine Registrierungshinweise für Equiden. So bleibt die Übergabe nachvollziehbar und beide Seiten wissen, wo sie verbindliche Auskünfte erhalten. Identitas AG: Tierverkehrsdatenbank TVD

Häufige Fragen zur TVD beim Pferdekauf

Ersetzt ein Eintrag in der TVD den Pferdepass? Nein. Für die Übergabe sollten Käufer beide Themen getrennt prüfen. Die TVD dient laut Identitas der Rückverfolgbarkeit registrierter Tiere; der Pass bleibt ein eigenes Dokument. Identitas AG: Tierverkehrsdatenbank TVD

Darf ein Equide nach einer Umstellung auf Heimtier wieder als Nutztier geführt werden? Das BLV schreibt, dass die Änderung zu «Heimtier» einmalig erfolgt, lebenslänglich gilt und nicht rückgängig gemacht werden kann. BLV: Tierverkehrskontrolle

Wo finden Halter Hilfe bei offenen Fragen? Das BLV verlinkt Anleitungen zur Registrierung von Equiden; Identitas nennt auf der TVD-Produktseite Support und weitere TVD-Informationen. Diese offiziellen Stellen sind der richtige Ausgangspunkt für den konkreten Einzelfall. BLV: Tierverkehrskontrolle

Eine sorgfältige TVD-Abklärung macht aus einem Pferdekauf kein komplizierteres Geschäft. Sie sorgt aber dafür, dass die Rückverfolgbarkeit, die Haltung und die Identität des Pferdes nicht erst dann geklärt werden, wenn das Tier bereits im neuen Stall steht. Wer den Termin vorbereitet, schützt damit vor allem den ruhigen Ablauf der Übergabe. BLV: Tierverkehrskontrolle