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Redaktionelles Sportpferd auf dem Dressurplatz im warmen Abendlicht – Sinnbild für die Regeln rund um den Pferdekauf und -verkauf 2026
29. Mai 2026
8 min Lesezeit

Pferd kaufen und verkaufen 2026: Bargeld und Mehrwertsteuer – Regeln für Käufer und Verkäufer

Von der SportHorses.ch-Redaktion

Regeln 2026 Kaufen MwSt. Gesetzgebung Verkaufen
Ein neues Kalenderjahr bedeutet neue Regeln. Wer ein Sportpferd kauft oder verkauft, sollte vor allem das Bargeldverbot über 3.000 € und die Mehrwertsteuerregeln kennen. Das ändert sich 2026.

Ein neues Kalenderjahr bringt neue Spielregeln. Wer 2026 ein Sportpferd kauft oder verkauft, bekommt es in jedem Fall mit einer konkreten Gesetzesänderung zu tun: dem Verbot von Barzahlungen ab 3.000 €. Hinzu kommen steuerliche und transportbezogene Regeln, die unmittelbar in Ihrem Nettoerlös oder Ihrem Kaufpreis spürbar werden. In diesem Artikel fassen wir zusammen, was sich zum 1. Januar 2026 ändert, was gleich bleibt und wie Sie als Käufer oder Verkäufer sauber und ohne steuerliche Überraschungen durch die Saison kommen.

Schneller Überblick: Das ist neu in 2026

  • Bargeldverbot ≥ 3.000 €. Ab dem 1. Januar 2026 dürfen gewerbliche Verkäufer keine Barbeträge von 3.000 € oder mehr mehr annehmen. Oberhalb dieser Schwelle muss die Zahlung per Überweisung oder Kartenzahlung erfolgen.
  • Mehrwertsteuer auf den Verkauf eines Sportpferds bleibt bei 21 %. Die geplante Erhöhung mehrerer pferdebezogener Dienstleistungen auf 21 % wurde für 2026 nicht umgesetzt – Reitunterricht und Pensionsstall fallen weiterhin unter den 9-%-Satz.
  • Selbstständigenabzug sinkt von 2.470 € auf 1.200 €. Gute Nachricht für die Staatskasse, weniger gut für Händler und Selbstständige im Pferdesektor.
  • Neue Einkommensteuerstufen. Stufe 1 bis 38.883 € (35,70 %), Stufe 2 bis 79.137 € (37,56 %), Stufe 3 darüber (49,50 %).
  • Transport wird teurer. Die BPM-Befreiung für neue Diesel- und Benzin-Transporter entfällt, der Vierteltarif der Kfz-Steuer für Pferdetransporter läuft aus und ab dem 1. Juli 2026 kommt eine Kilometerabgabe für Fahrzeuge über 3.500 kg.

Bargeldverbot über 3.000 €: die größte praktische Veränderung

Die auffälligste Änderung für den Pferdehandel ist das Verbot von Barzahlungen ab 3.000 €. Bis Ende 2025 war Barzahlung – abgesehen von der Meldepflicht bei großen Beträgen – rechtlich noch möglich. Ab dem 1. Januar 2026 dürfen gewerblich handelnde Verkäufer keine Barbeträge von 3.000 € oder höher mehr annehmen – unabhängig davon, ob sie in einer Summe oder in Teilbeträgen beglichen werden.

Warum das gerade für den Pferdemarkt zählt

Sportpferde bewegen sich nahezu immer oberhalb dieser Schwelle. Ein gut gezogenes junges Dressur- oder Springpferd liegt schnell zwischen 10.000 € und 40.000 €; international ausgebildete Pferde gehen um ein Vielfaches darüber hinaus. Ein großer Teil dieser Transaktionen lief historisch gesehen teilweise in bar ab, oft rund um die Übergabe. Das ist ab 2026 nicht mehr möglich, wenn der Verkäufer Händler oder Gestüt ist.

So gehen Sie sauber vor

  • Vereinbaren Sie eine Banküberweisung als Hauptform und sorgen Sie vor der Übergabe für einen Zahlungsnachweis.
  • Kombinieren Sie eine Anzahlung per Überweisung mit einem belastbaren Kaufvertrag, in dem Pferd, Mängel und Verwendungszweck eindeutig festgehalten sind.
  • Eine Kartenzahlung kann eine Lösung sein bei der Übergabe am Stall, sofern der Verkäufer über ein Kartenterminal verfügt. Viele Händler steigen 2026 darauf um.
  • Bei Export oder internationalem Käufer: Wählen Sie eine verifizierte Überweisung oder einen Treuhandservice; bewahren Sie die SWIFT-/IBAN-Bestätigung in der Akte auf.

Tipp für Verkäufer: Halten Sie in Ihrer Anzeige und im Kaufvertrag ausdrücklich fest, dass die Zahlung per Überweisung erfolgt. Das verhindert Verhandlungen über Bargeld am Übergabetag.


Mehrwertsteuer auf den Verkauf eines Sportpferds in 2026

Beim Kauf oder Verkauf eines Pferds spielt für Unternehmer die Mehrwertsteuerfrage seit Jahren eine Hauptrolle. Die geplante Verschärfung noch weiterer pferdebezogener Dienstleistungen auf 21 % wurde vom Parlament für 2026 nicht umgesetzt. Konkret:

  • Sportpferd, verkauft durch einen Unternehmer: 21 % Mehrwertsteuer. Das ist der Standardfall für Turnier- und Gebrauchspferde.
  • 9 % Mehrwertsteuer gilt noch im eng begrenzten Fall, in dem das Pferd nachweislich für die Schlachtung bestimmt ist oder ausschließlich für die Zucht verwendet wird.
  • Reitunterricht, Ausbildungsunterricht für Reiter und Pensionsstall: Hier bleibt es bei 9 %.
  • Verkauf von Pferdefutter und ergänzendes Training fallen unter 21 %.

Aufteilung 75/25 oder 50/50: ein Deckhengst oder eine Zuchtstute

Die Finanzverwaltung wendet feste Aufteilungen für Pferde an, die gemischt genutzt werden:

  • Deckhengste: 75 % des Verkaufspreises unter 9 % (Zuchtfunktion), 25 % unter 21 % (Sport).
  • Zuchtstuten: Aufteilung 50/50 zwischen 9 % und 21 %.

Diese Prozentsätze sind eine Richtlinie – ein begründetes Abweichen ist zulässig, sofern es im Kaufvertrag und in der Buchhaltung gut belegt ist.

Nachweis, sonst rechnet das Finanzamt nach

Der wichtigste steuerliche Punkt: Wer den niedrigen 9-%-Satz anwendet, muss begründen können, warum. Kommt die Finanzverwaltung zu einer anderen Einschätzung, landet die Differenz bis 21 % nachträglich beim Verkäufer. Praktische Nachweise:

  • Ein maßgeschneiderter Kaufvertrag, in dem die beabsichtigte Nutzung (Schlachtung, Zucht, gemischt) ausdrücklich festgehalten ist.
  • Stutbuchpapiere und Prädikate, die das Zuchtziel stützen.
  • Ergänzende Unterlagen wie Deckgenehmigungen oder eine Verkaufshistorie als Zuchtpferd.

Was gilt, wenn Sie privat verkaufen?

Verkaufen Sie als Privatperson Ihr eigenes Sportpferd – ohne dass Sie regelmäßig handeln –, dann kommt die Mehrwertsteuer grundsätzlich nicht ins Spiel. Sie berechnen keine Mehrwertsteuer auf den Verkaufspreis und müssen für die Transaktion keine Umsatzsteuererklärung abgeben. Aber Vorsicht:

  • Wer mehrere Pferde pro Jahr verkauft, kann von der Finanzverwaltung als umsatzsteuerlicher Unternehmer eingestuft werden. Ab diesem Zeitpunkt gelten die Tarifregeln aus dem vorigen Abschnitt.
  • Das Bargeldverbot über 3.000 € gilt streng genommen für gewerbliche Transaktionen; aber auch beim privaten Verkauf ist es ratsam, große Beträge nicht in bar abzuwickeln.

Verkauf innerhalb und außerhalb der EU: 0 % Mehrwertsteuer mit Auflagen

Für einen international ausgerichteten Verkäufer ist ein niederländischer Käufer selten die einzige Option. SportHorses-Pferde gehen häufig nach Deutschland, Belgien, Frankreich oder weiter. Die Regeln in 2026:

  • B2B innerhalb der EU: 0 % Mehrwertsteuer möglich, wenn der Käufer eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer hat, diese auf der Rechnung steht und Sie den grenzüberschreitenden Transport nachweisen können.
  • B2C innerhalb der EU: grundsätzlich niederländische Mehrwertsteuer; bei Überschreiten der Lieferschwelle die Mehrwertsteuer des Bestimmungslandes.
  • Export außerhalb der EU: 0 % Mehrwertsteuer, sofern das Pferd tatsächlich und durchgehend exportiert wird. Bleibt das Tier noch einige Zeit für Training in den Niederlanden, entfällt der 0-%-Satz.

In allen Fällen gilt: Bewahren Sie CMR-/Transportdokumente, Gesundheitszeugnisse und eine Kopie der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Käufers mindestens sieben Jahre auf.


Weitere steuerliche Anpassungen, die Sie betreffen

Selbstständigenabzug sinkt

Der Selbstständigenabzug sinkt weiter, von 2.470 € im Jahr 2025 auf 1.200 € in 2026. Für Händler, Ausbilder und selbstständige Reiter bedeutet das einen höheren steuerpflichtigen Gewinn bei gleichem Einkommen.

Neue Einkommensteuerstufen

  • Stufe 1 bis 38.883 €: 35,70 %
  • Stufe 2 38.883 € – 79.137 €: 37,56 %
  • Stufe 3 über 79.137 €: 49,50 %

Transportkosten steigen

Für alle, die ihren eigenen Pferdetransporter fahren oder regelmäßig transportieren lassen:

  • Die BPM-Befreiung für neue Diesel- und Benzin-Transporter entfällt; nur emissionsfreie Fahrzeuge bleiben befreit.
  • Der Vierteltarif der Kfz-Steuer für Pferdetransportfahrzeuge endet; ab Januar 2026 gilt der volle Tarif.
  • Ab dem 1. Juli 2026 kommt eine Kilometerabgabe für Fahrzeuge über 3.500 kg, einschließlich einer verpflichtenden On-Board-Unit.

Rechnen Sie diese höheren Transportkosten in 2026 in Ihren Angebotspreis oder Ihre Bietstrategie ein – vor allem bei Lieferungen über große Distanzen.


Was ändert sich nicht?

Ein paar wichtige Dinge bleiben gleich, und das sind gute Nachrichten für den Markt:

  • 9 % Mehrwertsteuer auf Unterricht und Pensionsstall bleibt bestehen.
  • Die Ankaufsuntersuchung bleibt die Norm – keine gesetzliche Änderung, aber sehr wohl eine angepasste Röntgenleitlinie aus Deutschland, die auch in den Niederlanden breit befolgt wird.
  • Identifikation und Pferdepass: Die Chip- und Pferdepasspflicht bleibt unverändert. Sorgen Sie dafür, dass der Pferdepass bei der Übergabe mitkommt.
  • Beförderungsvorschriften für gewerbliche Transporte (Ruhezeiten, Platzangebot) gelten weiterhin gemäß den aktualisierten EU-Rahmenbedingungen.

Checkliste für Verkäufer in 2026

  • Banküberweisung ab dem ersten Euro vereinbaren, wenn der Verkaufswert über 3.000 € liegt.
  • Kaufvertrag mit Verwendungszweck, Mängeln, Preis und Zahlungsweise.
  • Solider Nachweis für 9 % Mehrwertsteuer, wenn Sie diesen Satz nutzen – Stutbuch, Prädikate, schriftliche Erklärung.
  • Exportdokumente aufbewahren für 0-%-Mehrwertsteuer-Lieferungen.
  • Den um 1.270 € niedrigeren Selbstständigenabzug einkalkulieren in Ihrer Nettomarge.
  • Höhere Transport- und Kfz-Steuerkosten in Ihren Angebotspreis einrechnen.

Checkliste für Käufer in 2026

  • Fragen Sie nach einer Kontonummer für die Anzahlung und den Restbetrag. Kein Bargeld über 3.000 €.
  • Lesen Sie den Kaufvertrag: Stehen Mehrwertsteuersatz, Verwendung und Garantievereinbarungen klar darin?
  • Fragen Sie nach der Ankaufsuntersuchung und eventuellen Röntgenaufnahmen gemäß der aktuellen deutschen Leitlinie.
  • Rechnen Sie die Vorsteuer mit ein, wenn Sie das Pferd gewerblich einsetzen und umsatzsteuerpflichtig sind.
  • Planen Sie den Transport rechtzeitig im Voraus; neue Abgaben und die OBU-Pflicht können bei Transporteuren zu Wartezeiten führen.

Häufig gestellte Fragen

Ändert sich der Mehrwertsteuersatz auf den Verkauf eines Sportpferds in 2026?

Nein. Der Verkauf eines Sportpferds durch einen Unternehmer fällt weiterhin unter den allgemeinen Satz von 21 %. Zusätzliche Verschärfungen für den Pferdesektor wurden für 2026 nicht umgesetzt.

Darf ich ein Pferd noch in bar kaufen oder verkaufen?

Beträge unter 3.000 € dürfen noch in bar beglichen werden. Ab 3.000 € dürfen gewerbliche Verkäufer keine Barzahlung mehr annehmen – weder in einer Summe noch in Teilbeträgen. Auch beim privaten Verkauf ist eine Banküberweisung dringend zu empfehlen.

Welche Unterlagen brauche ich für den 9-%-Satz bei einem Zuchtpferd?

Einen detaillierten Kaufvertrag mit Zuchtziel, Stutbuchpapiere, eventuelle Prädikate und – bei Hengsten – Deckgenehmigungen. Ohne Nachweis kann die Finanzverwaltung nachträglich 21 % nacherheben.

Gilt das Bargeldverbot auch zwischen Privatpersonen?

Das Verbot richtet sich in erster Linie an gewerbliche Verkäufer. Aus Gründen der Betrugsprävention und der Beweissicherung ist es jedoch auch zwischen Privatpersonen ratsam, Sportpferde nicht in bar zu bezahlen.

Was gilt, wenn ich mein Pferd nach Deutschland oder Belgien verkaufe?

Bei einem B2B-Verkauf innerhalb der EU sind 0 % Mehrwertsteuer möglich, wenn der Käufer eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer hat, diese auf der Rechnung steht und Sie den grenzüberschreitenden Transport nachweisen können. Bewahren Sie CMR-Dokumente, Gesundheitszeugnisse und die Rechnung mindestens sieben Jahre auf.


Fazit

2026 bringt für den niederländischen Pferdemarkt keine große Mehrwertsteuererhöhung auf den Verkauf von Sportpferden, aber sehr wohl ein endgültiges Ende großer Bargeldtransaktionen und deutlich teureren Transport. Wer seine Buchhaltung, seinen Kaufvertrag und seinen Zahlungsprozess jetzt in Ordnung bringt, verkauft künftig ohne steuerliche Überraschungen – und kauft ohne unerwartete Verzögerungen oder Nachzahlungen.

Sehen Sie sich das aktuelle Angebot an Sportpferden auf SportHorses.nl an und planen Sie Ihren Kauf oder Verkauf in 2026 ohne Überraschungen.